Zum Hauptinhalt springen

NaturFreunde fordern Abschiebeschutz

NaturFreunde Thüringen und Flüchtlingsrat Thüringen e.V. begrüßen Beschluss vom 14.9.2020 des Landesjugendhilfeausschusses zum Abschiebeschutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen.

Gemeinsame Presseinformation

Von Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen und Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

Thüringer Familienverbände und Flüchtlingsrat Thüringen e.V. begrüßen Beschluss vom 14.9.2020 des Landesjugendhilfeausschusses zum Abschiebeschutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen

Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) fordert das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf, den Erlass zur Durchführung von Abschiebungen so zu ändern, dass Kinder, Jugendliche und junge Volljährige vor Abschiebung aus allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geschützt sind.

Im September 2019 wurde eine Abschiebung zweier 16-Jähriger aus einer Thüringer Jugendhilfeeinrichtung öffentlich. Eine parlamentarische Anfrage von Astrid Rothe-Beinlich (MdL, Bündnis 90/ Die Grünen) zeigte auf, dass die Betroffenen suizidal waren und nach einem erfolgten Notarzteinsatz gefesselt wurden. Der Notarzt bestätigte die Reisefähigkeit. Die Jugendlichen wurden von der Polizei aus der Jugendhilfeeinrichtung abgeholt. Familienverbände und Flüchtlingsrat unterstreichen ihre Kritik an der gegen jedes Kindeswohl sprechenden Praxis.

In Thüringen sind nach dem Erlass vom 19.02.2016 Abschiebungen aus Schulen und Kindertageseinrichtungen nur in Ausnahmefällen möglich. Die Praxis der Abschiebung aus Schulen und Klassenräumen u.ä. hat gezeigt, welche Dynamik der Angst und Verunsicherung mit einer Abschiebung einhergeht -für die betroffenen Minderjährigen als auch für Kinder und Jugendliche, die die Abschiebungen ihrer Schulfreund*innen miterleben müssen. Im Sinne der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sollten diese Einrichtungen grundsätzlich Schutzraum sein, Perspektiven und Sicherheit bieten. Dies entspricht auch den Vorgaben aus dem aktuellen Thüringer Koalitionsvertrag, in dem es heißt: „Abschiebungen aus Schulen, Jugendeinrichtungen und Krankenhäusern lehnen wir ab.“

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Die Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts insbesondere junge Menschen vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Eine Abschiebung greift in erheblicher Weise in die Rechte der im Rahmen der Jugendhilfe betreuten jungen Menschen ein. Ein solches Vorgehen steht dem Sinn und Zweck von Jugendhilfe entgegen.

Das zuständige Ministerium ist nun aufgefordert, den Erlass entsprechend zu ändern und sicherzustellen, dass Abschiebungen aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (neben Kindertageseinrichtungen auch offene Jugendeinrichtungen) sowie Einrichtungen der Familienhilfe (wie Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser, Familienferienstätten, Einrichtungen der Familienverbände zur Familienberatung, Familienbildung und Familienerholung) grundsätzlich nicht erfolgen. Der Kreis der Betroffenen soll auf junge Volljährige ausgeweitet werden.

 

 

Zurück zur Übersicht